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Umlageversicherung

Gut abgesichert im Krankheits- und Mutterschutzfall

Mit den Umlageverfahren U1 und U2 entlasten wir Arbeitgeber gezielt bei besonderen Aufwendungen – ob bei längerer Krankheit oder während der Mutterschutzzeit. Hier finden Sie die aktuellen Beitragssätze und alle Infos auf einen Blick.

Junger Geschäftsmann arbeitet auf seinem Laptop.
Big Arrow Pink

Umlage U1 – Unterstützung bei Krankheit

Das U1-Verfahren richtet sich an Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitenden. Es federt Ihre Kosten bei krankheitsbedingten Arbeitsausfällen ab – wählbar in drei Erstattungsvarianten:

ErstattungssatzBeitragssatz 2025
60 % (allgemein)2,80 %
50 % (ermäßigt)2,20 %
80 % (erhöht)4,40 %

Umlage U2 – Sicher durch die Schwangerschaft

Alle Arbeitgeber nehmen verpflichtend am Umlageverfahren U2 teil. Es sorgt für 100 % Erstattung der Aufwendungen bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten.

  • Erstattungssatz: 100 %
  • Beitragssatz 2025: 0,45 %

Ab dem 01.01.2025: Auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung werden vollständig ersetzt – in Höhe der tatsächlich gezahlten Beiträge.

Insolvenzgeldumlage

Für alle Arbeitgeber verpflichtend:

  • Beitragssatz 2025: 0,15 %

Unser Extra für Sie: Der Umlagerechner für U1

Sie wissen nicht, ob Ihr Betrieb zur Umlage U1 verpflichtet ist? Mit unserem Umlagepflichtrechner prüfen Sie das ganz einfach online. Schnell, übersichtlich, verlässlich.

Zum Umlagerechner