Umlageversicherung
Gut abgesichert im Krankheits- und Mutterschutzfall
Mit den Umlageverfahren U1 und U2 entlasten wir Arbeitgeber gezielt bei besonderen Aufwendungen – ob bei längerer Krankheit oder während der Mutterschutzzeit. Hier finden Sie die aktuellen Beitragssätze und alle Infos auf einen Blick.

Umlage U1 – Unterstützung bei Krankheit
Das U1-Verfahren richtet sich an Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitenden. Es federt Ihre Kosten bei krankheitsbedingten Arbeitsausfällen ab – wählbar in drei Erstattungsvarianten:
Erstattungssatz | Beitragssatz 2025 |
60 % (allgemein) | 2,80 % |
50 % (ermäßigt) | 2,20 % |
80 % (erhöht) | 4,40 % |
Umlage U2 – Sicher durch die Schwangerschaft
Alle Arbeitgeber nehmen verpflichtend am Umlageverfahren U2 teil. Es sorgt für 100 % Erstattung der Aufwendungen bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten.
- Erstattungssatz: 100 %
- Beitragssatz 2025: 0,45 %
Ab dem 01.01.2025: Auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung werden vollständig ersetzt – in Höhe der tatsächlich gezahlten Beiträge.
Insolvenzgeldumlage
Für alle Arbeitgeber verpflichtend:
- Beitragssatz 2025: 0,15 %
Unser Extra für Sie: Der Umlagerechner für U1
Sie wissen nicht, ob Ihr Betrieb zur Umlage U1 verpflichtet ist? Mit unserem Umlagepflichtrechner prüfen Sie das ganz einfach online. Schnell, übersichtlich, verlässlich.